Schulgesetz

Schulrecht AO-SF

Mit dem neuen Schulgesetz NRW, das am 1.08.2005 in Kraft getreten ist, hat sich auch für unsere Schule einiges verändert:

  • Aus der Sonderschule ist die Förderschule geworden. Unser Name lautet nun: Kielhornschule – Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen
  • Unsere Unterrichtsfächer richten sich nun nach denen der Grund- und Hauptschule.
  • Die Klassenkonferenzen beschließen, welche Schüler im Fach Englisch unterrichtet werden.
  • In Klasse 1 und 2 erhalten die SchülerInnen ihre Zeugnisse zum Ende des Schuljahres, ab Klasse 3 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.
  • Bis Klasse 8 erhalten die SchülerInnen Berichtszeugnisse. Ab Klasse 9 kommen Noten hinzu.
  • Am Ende des Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz, in welcher Klasse die SchülerIn im nächsten Jahr gefördert wird.
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